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Sinn und Zweck einer Hundehalterhaftpflichtversicherung
Die Hundehalterhaftpflichtversicherung ist mittlerweile in vielen Bundesländern eine Pflichtversicherung für Hundehalter, Sie schützt den Hundehalter vor Forderungen Dritter, wechle durch ein fahrlässiges Fehlverhalten seines Vierbeiners enstanden sind. Folgende Leistungen können bestandteil einer Hundehalterhaftpflicht sein:
- Personen- und Sachschäden bis 30 Mio sowie Vermögens- und Mietsachschäden
- Kein Leinenzwang (gesetzliche Vorschriften sind einzuhalten)
- Risiko des ungewollten Deckakte, Welpen (bis zu 12 Monate)
- Schäden an beweglichen Sachen im Hotelzimmer, Ferienwohnung/-haus
- Teilnahme an Hundeturnieren, -rennen, -schauen sowie Training/Vorbereitung
- Forderungsausfalldeckung inkl. Rechtsschutz, ...

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